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Einreise in die Republik Serbien - Visa

Gemäß dem Ausländergesetz stellt das Visum eine Genehmigung für Einreise, Aufenthalt oder Transit dar, welche ausländische Reisende vor Einreise in das Gebiet der Republik Serbien beschaffen sollen. Außer in Ausnahmefällen wird ausländischen Reisenden ein Visum durch die diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien für einen Zeitraum erteilt, der kürzer als die Gültigkeit seines Reisepasses ist.

 

Arten von Visen die in diplomatisch-konsularischen Vertretungen erteilt werden:

Flughafentransitvisum (Visumkategorie A)
Ausländische Reisende benötigen kein Visum, wenn sie während der Zwischenlandung am Flughafen in Republik Serbien den internationalen Transitbereich am Flughafen oder das Flugzeug nicht verlassen, außer wenn in Ausnahmefällen die Regierung von Republik Serbien bestimmt hat, dass Staatsangehörige von bestimmten Ländern ein Flughafentransitvisum benötigen.  

Visum für kurzen Aufenthalt (Visumkategorie C)
Visum für kurzen Aufenthalt bedeutet Genehmigung für eine einmalige oder mehrmalige Einreise in die R. Serbien, den Transit über das Gebiet der R. Serbien oder Aufenthalt im Gebiet der R. Serbien bis zu 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen, wobei ab dem Tag der ersten Einreise gerechnet wird.

Visum für längeren Aufenthalt (Visumkategorie D)
Visum für längeren Aufenthalt bedeutet Genehmigung für die Einreise und Aufenthalt im Gebiet der R. Serbien für den Zeitraum von 90 bis 180 Tage. Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen in R. Serbien vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen, müssen das Visum für längeren Aufenthalt vor der Einreise in das Gebiet der R. Serbien beschaffen.

Für alle Visumkategorien gilt:

Mit dem Antrag auf Erteilung des Visums geben ausländische Reisende folgende Dokumente ab:

1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 90 Tagen ab dem Tag der Ausstellung des Visums;
2. Passbild der Größe 3,5 x 4,5 cm;
3. Rückfahrkarte bzw. Kopie des internationalen Führerscheins und des Fahrzeugscheins mit Kfz-Versicherungspolice (im Fall der Einreise oder des Transits mit Personenkraftwagen);
4. Nachweis über Geldmittel die für die Verpflegung während des Aufenthalts in R. Serbien erforderlich sind und Impfausweis oder Bescheinigung dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen, sofern der ausländische Reisende aus einem Gebiet kommt, das durch Epidemie von ansteckenden Krankheiten erfasst ist, gemäß der Vorschrift, welche die Voraussetzungen für die Einreiseverweigerung in R. Serbien regelt;
5. Nachweis über Entrichtung der konsularischen Gebühr.

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE

Visumkategorie A:
- Kopie des Visums bzw. des Dokumentes für die Einreise in ein drittes Land.
- Beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils, wenn das Kind oder die Kinder nur mit einem Elternteil reisen, bzw. Vollmacht beider Elternteile oder des Vormundes wenn sie mit einer dritten Person reisen.


Visumkategorie C:
- Auszug aus dem Heiratsregister bzw. ein anderer Auszug und Dokumente im Fall einer Mischehe mit serbischen Staatsangehörigen
- Kopie des Journalistenausweises und die Akkreditierung der Redaktion für Berichterstattung aus R. Serbien (Journalisten)
- Einladungsbrief (beglaubigt durch das zuständige Organ in R. Serbien) oder Voucher
- Beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils, wenn das Kind oder die Kinder nur mit einem Elternteil reisen, bzw. Vollmacht beider Elternteile oder des Vormundes wenn sie mit einer dritten Person reisen.

Visumkategorie D:

ARBEITSAUFNAHME
- Auszug über die Registrierung der Rechtsperson, des Unternehmens, des Sportvereins oder des Sportverbands oder des Unternehmers in R. Serbien;
- Arbeitsvertrag, Honorarvertrag, Vertrag über geschäftstechnische Zusammenarbeit, Sporteinsatz oder ein anderes Dokument, welches den Arbeitseinsatz des ausländischen Staatsangehörigen in R. Serbien bestätigt.

AUSBILDUNG, STUDIUM, INTERNATIONALER SCHÜLER- UND STUDENTENAUSTAUSCH, FACHPRAKTIKUM, SPEZIALISIERUNG, WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG
- Bescheinigung über die Aufnahme an eine akkreditierte Hauptschule, mittlere Schule oder Hochschule bzw. Bescheinigung der Hochschule über die Zulassung für das Studium an ihrer Fakultät (Grund- oder Postgradualstudium);
- Beglaubigte Kopien über angeschlossenes akademisches Grundstudium des Visumantragstellers (sofern ein Postgradualstudium –Master/Doktor - in R. Serbien beabsichtigt wird), übersetzt in Englisch oder Serbisch;
- Beglaubigte Kopien über die zuletzt abgeschlossene Schulbildung des Visumantragstellers, welche für die Fortsetzung der Schulbildung im Rahmen des ordentlichen akademischen Grundstudiums erforderlich sind;
- Auszug über die Registrierung der Rechtsperson in R. Serbien;
- Bescheinigung über die Organisation des Fachpraktikums oder der Spezialisierung;
- Auszug über die Registrierung der wissenschaftlichen Forschungsorganisation und der mit wissenschaftlicher Forschungsorganisation geschlossene Vertrag.

FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG:
1. Ehepartner/in ist serbische/r Staatsangehörige/r:
- Auszug aus dem Heiratsregister, nicht älter als sechs Monate

2. Bei unehelicher Lebensgemeinschaft mit serbischem Staatsangehörigen:
- Ledigkeitsbescheinigung,
- Erklärungen der unehelichen Lebenspartner und beglaubigte Erklärungen von zwei Zeugen über die Gemeinschaft der Lebenspartner,
- Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz, Auszug über eingetragene Lebenspartnerschaft, wenn sie gemeinsames Kind haben – Auszug aus dem Geburtsregister für das Kind 


AUSÜBEN DES GOTTESDIENSTES
- Auszug über die Registrierung der Kirche oder der Religionsgemeinschaft in R. Serbien
- Arbeitsvertrag oder Schreiben der Kirche/Religionsgemeinschaft welches bestätigt, dass der ausländische Staatsangehörige als Priester oder Religionsangestellter beschäftigt wird;

 

ÄRZTLICHE BEHANDLUNG ODER KRANKENPFLEGE
- Beschluss über die Registrierung des Gesundheitsanstalt in R. Serbien;
- Beschluss über die Registrierung der Sozialversicherungsanstalt in R. Serbien
- Medizinische Dokumente aus dem Herkunftsland die bestätigen bzw. den derzeitigen Gesundheitszustand des Visumsantragstellers beschreiben (Anamnese), in Englisch oder Serbisch, mit Empfehlung über weitere ärztliche Behandlung; 
- Bescheinigung der einladenden medizinischen Anstalt/Person, welche die Garantie für die Einreise des ausländischen Staatsbürgers wegen ärztlicher Behandlung erteilt hat, mit Angabe der Art der ärztlichen Behandlung, des Datums des Behandlungsbeginns und der voraussichtlichen Behandlungsdauer, als auch Bescheinigung ob die behandelnde Person zur Rehabilitation oder Genesung in R. Serbien eingewiesen wird, mit Angabe der genauen Anschrift der Rehabilitationsanstalt, in welcher sich der ausländische Staatsbürger aufhalten wird;
- Angabe ob der Visumsantragsteller als Patient, wegen weiterer ärztlicher Behandlung in R. Serbien oder eventuell als Begleitperson des Patienten einreisen wird, der eine solche Begleitung benötigt;
- Angaben (Garantie) über einladende Anstalt/Person, wo sich der Visumsantragsteller wegen ärztlicher Behandlung in R. Serbien aufhalten wird (genaue Aufenthaltsadresse) bzw. ob die ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus oder ambulant durchgeführt wird, mit Angabe der Adresse der Ambulanz und des Aufenthaltsortes des ausländischen Staatsbürgers während der Zeit außerhalb der ärztlichen Behandlung;
- Angabe darüber, wer die Behandlungskosten  in R. Serbien tragen wird;
-  Angabe zur Reservierung des Rückflugtickets zum Herkunftsland, wenn das Visum der Kategorie C beantragt wird.

IMMOBILIENEIGENTUM
- Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsblatt)
- Beglaubigter Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag oder Nachlassbeschluss oder Gerichtsbeschluss;

 

Generalkonsulat der Republik Serbien in Hamburg
Deutsche Bank AG
IBAN: DE24 2007 0024 0502 2223 01  /  BIC (SWIFT): DEUTDEDBHAM


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