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Adrese
Harvestehuder Weg 101
D-20149 HAMBURG
DEUTSCHLAND

HINWEIS: Der Notfall-Arbeitsmodus ist in Kraft! Verfolgen Sie bitte die Hinweise des Konsulats!

 Geöffnet für die Kunden:
 Montag - Freitag: 8.30-13.00

 Öffnungszeiten
 Montag - Freitag: 8.00-16.00

Ferien
 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Telefon: + 4940 / 416-22-60, 416-22-612 Landkarte
Fax:     + 4940 / 410-47-47 Konsularishe Zuständigkeit
Email: info@gkrshamburg.de     Honorarkonsul
Webseite: http://www.hamburg.mfa.gov.rs  

TERMIN

ÜBERPRÜFEN SIE HIER OB IHR BIOMETRISCHER REISEPASS AUSGESTELLT WORDEN IST

(1 Person = 1 Termin, 1 Termin = 1 Vorgang, für jede Person und für jeden Vorgang müssen Sie einen Termin vereinbaren)

SIEHE DAS VIDEO - TERMIN


DAS GENERALKONSULAT DER REPUBLIK SERBIEN

HAT GESCHLOSSEN AM 11.11.2024.


Kondolenzbuch
 
Anlässlich der Tragödie, die sich heute morgen in Novi Sad ereignet hat, als mindestens 13 Menschen ihr Leben verloren haben und über 30 verletzt wurden nachdem das Vordach des Hauptbahnhofes eingestürtzt ist, hat die die Regierung der Republik Serbien Staatstrauer am 02.11.2024 verkündet.
 
Im Generalkonsulat der Republik Serbien in Hamburg wird ein Kondolenzbuch am Montag, den 04.11.2024 von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Dienstag, den 05.11.2024 von 10.00 bis 17.00 Uhr ausgelegt.
 
Beileidsbekundungen können auch elektronisch an srb.cons.hamburg@mfa.rs  übermittelt werden.

 




 


WICHTIGE MITTEILUNG!!!

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona-Virus-Infektionen, die in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft sind, wird das Generalkonsulat ab dem 11.05.2020 mit geänderten Abläufen im Dienstbetrieb und dem Publikumsverkehr arbeiten.

Das Generalkonsulat ist geöffnet für die Kunden ab Montag bis Freitag ab 8:30 bis 13:30 Uhr.

FÜR JEGLICHE KONSULARISCHE ANGELEGENHEITEN IST HIER EIN TERMIN VORHER ZU VEREINBEN.

Zum vereinbarten Termin kann nur die Person das Generalkonsulat betreten, die eine konsularische Angelegenheit zu regeln hat.  Begleitungen sind ausnahmsweise für minderjährige Kinder, Personen ohne Geschäftsfähigkeit sowie behinderte Menschen, die sich ohne fremde Hilfe nicht bewegen können, möglich und zulässig. Personen, die kein Termin vereinbart haben, können das Generalkonsulat nur im Ausnahmefall betreten und werden registriert.


Bei Ankunft zum vereinbarten Zeit ist das Tragen eines Mundschutzes sowie das Einhalten des vorgeschriebenen Abstands von 1,5 Metern erforderlich.


Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass Personen, deren Reisepass im Zeitraum von Januar bis Mai 2020 abgelaufen ist, Vorrang bei Terminvergabe zur Reisepassverlängerung haben.


 



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